Home
Attualità
Chi siamo
Attività
Contatti
Affiliazione
Downloads
OSP newsletter
Comunicati stampa
Prese di posizione
Pubblicazioni
Donazioni
Links
Forum
Home
Aus dem Patientenschutz-Alltag: Erst SPO-Intervention bringt Entschädigung nach Fehlbehandlung
Viktor Obrist musste sich einer komplizierten Herzoperation unterziehen. Wegen eines schweren Überwachungsfehlers musste einige Tage später sein linkes Bein amputiert werden. Der beigezogene Gutachter konnte jedoch keinen Behandlungsfehler feststellen – kein Wunder, sein Fachgebiet war ein anderes. Die SPO Patientenschutz veranlasste ein zweites, objektives Gutachten und schaltete ihren Anwalt ein. Erst auf diesem Umweg kam Herr Obrist doch noch zu seinem Recht – in Form einer sechsstelligen Versicherungssumme. Solche Fälle sind leider nichts Aussergewöhnliches – umso wichtiger ist es, in der Not auf kompetenten und engagierten Beistand zurückgreifen zu können.
 
Aktuelles
Contatto / Segretariato
Häringstrasse 20
8001 Zürich

Tel: 044 252 54 22
Fax: 044 252 54 43

Domande generali
eMail: Questo indirizzo email è protetto dagli spam bots, devi abilitare Javascript per vederlo

Consulenza solamente su appuntamento

Hotline per i non membri
0900 56 70 47
Dal lunedì al venerdì
Dalle 9 alle 16
(Fr. 2.13/min., IVA inclusa)